Für den Champagner, den Parmaschinken oder den Bordeaux gibt es sie schon. Nun denkt die EU Kommission darüber nach, die so genannte Geschützte Ursprungsbezeichnung auch auf andere als Agrarprodukte beziehungsweise Lebensmittel auszudehnen.
Explizit werden in dem Aufruf der Brüsseler Politiker neben Keramik oder Leder auch „Marmor“ und Naturstein genannt.
Jedoch: Es geht nicht darum, einfach nur die Herkunftsbezeichnung eines Natursteins zu schützen, etwa Marmor aus Carrara, Schiefer aus Blaenau Ffestiniog in Wales oder Granit aus Strzegom in Polen. Die EU-Kommission will vor allem das Handwerk und die Produktionsverfahren in Wert stellen, mit denen aus dem Rohmaterial marktfähige Produkte werden.
Drücken wir es in einem Bild aus: es soll nicht der Rohdiamant unter einen Schirm kommen, sondern das fertige Juwel, in dessen Wert sowohl das Material als auch die Kunst der Kristallschleifer steckt.
Wir hatten kürzlich die Pressemitteilung der Kommission dazu veröffentlicht und haben viele Zuschriften bekommen.
So wies ein Leser auf die uralte Tradition der Rundbauten hin, die man rund ums Mittelmeer findet. Das Foto ganz oben zeigt, wie sie heutzutage in Frankreich in einer Freizeitanlage genutzt werden.
Also: ließe sich eine Marke „Trulli-Stein“ kreieren?
Ebenso gab es den Hinweis auf Dachschindeln wie auf diesem Fotos aus Cannero am Lago Maggiore in Italien. Woanders gibt es sie auch in Sandstein. In Schiefer sind sie eine heute noch beliebte Art der Dachdeckung.
Gibt es irgendwo regionale Besonderheiten bei der Herstellung? Etwas präziser formuliert: gibt es irgendwo etwas, was sich als regionale Besonderheit festmachen lässt?
Andere Leser haben auf die kroatische Insel Brač verwiesen. Dort gibt es nicht nur einen reinweißen Kalkstein, sondern auch eine besondere Bearbeitung der Oberfläche. Sie soll auf die Römer zurückgehen. Das Foto haben wir einer Broschüre der traditionsreichen Steinmetzwerkstatt Dražen Jakšić entnommen.
Was wäre der Wert von Geschützten Ursprungsbezeichnungen?
Lieferanten aus dem Ausland dürften mit Produkten mit diesen geschützten Namen nicht auf den EU-Markt.
Darüber hinaus gäbe es eine Aufwertung der Namen auf internationaler Ebene. So kennt man global Marken wie zum Beispiel Muranoglas, Stahlklingen aus Solingen, Porzellan aus Limoges oder Glas aus Gablonz, auch wenn kaum jemand weiß, wo in Europa diese Ortschaften liegen. Bei diesen Titeln handelt es sich um Beispiele für auf nationaler Ebene schon heute durch Markenzeichen (Trade Marks) geschützte Nicht-Agrarprodukte. Aktuell sind es 834 aus 31 Ländern (EU einschließlich Schweiz, Norwegen usw.), wie es in einer EU-Studie heißt.
Wir haben die bereits nur national geschützten Natursteinsorten in einer Liste zusammengestellt.
Der Marmor Macael Mármol aus der spanischen Region Almeria gehört dazu. Dort nimmt die Asociación de Empresarios del Marmól die Initiative der EU-Kommission so ernst, dass sie ihren Präsidenten, Antonio Martínez Martínez, schon nach Brüssel geschickt hat.
In Frankreich sind der Verband Pierre de Bourgogne und ebenso die Granitproduzenten aus der Bretagne sehr aktiv. Details zu den dortigen Initiativen hat die Zeitschrift Pierre Actual in ihrer aktuellen Ausgabe (September 2014) zusammengestellt.
Das von der EU-Kommission in Gang gesetzte Verfahren nennt sich „Grünbuch“. Bis zum 28. Oktober 2014 sind Verbände und Privatpersonen aufgerufen, ihre Meinung und Ideen zu Produkten darzulegen.
(04.10.2014)