Die ZVK will dafür kämpfen, dass das hiesige Rentenniveau nicht auf südeuropäische Standards abgesenkt wird
Neben den deutschen Bestrebungen, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu fördern, gibt es auf europäischer Ebene Bemühungen, die Altersvorsorge zu stärken und zu vereinheitlichen. Was hinter den Plänen der EU-Kommission und EIOPA zu „PEPP“ und „DC Framework“ steckt, soll nachstehend kurz erläutert werden.
Demographische Veränderungen, sich daraus ergebende Rentenlücken und die angespannte Lage der Staatshaushalte betreffen viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Grund genug für europäische Institutionen, Vorschläge für eine grenzüberschreitende Altersvorsorge zu machen.
Dahinter steckt neben dem Wunsch, dass die EU-Bürger mehr für das Alter vorsorgen sollen, auch das Ziel einer Kapitalmarktunion.
Aus deutscher Sicht ist dies mehr als bedenklich. Laienhaft ausgedrückt bedeutet es nämlich, dass die stärkeren EU-Länder die schwächeren stützen sollen und direkt oder indirekt auch für Haushaltsrisiken anderer Länder haften.
Es ist zu befürchten, dass die Bundesregierung nach der Wahl verstärkt entsprechenden Wünschen aus Brüssel und von anderen EU-Ländern nachgeben wird.
Was ist in Brüssel geplant?
Nach Vorarbeit der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA („European Insurance and Occupational Pension Authority“) hat die EU-Kommission am 29. Juni 2017 einen Gesetzesvorschlag für das europaweite, private Altersvorsorge-Produkt PEPP vorgelegt.
PEPP steht für „Pan European Pension Product“. Ziel ist angeblich, die private Altersvorsorge mit einer EU-weit einheitlichen Lösung attraktiver zu gestalten. Jedes Vorsorgeprodukt soll fünf verschiedene Anlageoptionen bieten. Diese reichen von einem sehr geringen Anlagerisiko bis hin zu einer risikoreichen, aber mehr Rendite versprechenden Anlagestrategie.
Gerade aus Ländern wie Deutschland, den Niederlanden und Schweden, die in Sachen Altersvorsorge überdurchschnittliche Standards haben, wird seit den ersten Informationen zu PEPP deutliche Kritik an den Plänen geäußert.
Zwar sind die Bemühungen der EU-Kommission zu begrüßen, das Bewusstsein für eine Altersversorgung zu wecken und gleichzeitig eine europäische Lösung anzubieten, die auch den Kapitalmarkt stärkt.
Allerdings sind weitere Bürokratiemonster auf europäischer Ebene zu befürchten, und aus deutscher Sicht bedarf es keiner EU-weiten Lösung.
Mehr noch: Für die betriebliche Altersversorgung will die Kommission eine EU-weite Lösung für beitragsorientierte betriebliche Vorsorgelösungen einrichten.
Dafür soll ein grenzüberschreitender Rahmen namens DC Framework („Pan-European Occupational Defined Contibution Framework“) den europäischen Arbeitgebern Vorgaben bieten, wie sie die Rentenpläne ihrer Angestellten besser verwalten, Kosten reduzieren und langfristige Finanzierungen optimieren können.
Übergeordnetes Ziel ist eine europaweite finanzielle Aufsicht, einhergehend mit einer weitgehenden Übertragung nationaler Kompetenzen. Dies würde bedeuten, dass ein Land wie Deutschland in weiten Teilen jegliche Gestaltungsmöglichkeit verlieren würde.
Vor allem daran entzündet sich die deutliche Kritik nicht nur aus Deutschland.
Zusammenfassend ist es daher für die ZVK wichtig, zusammen mit den anderen deutschen Einrichtungen der Altersvorsorge auf politischer Ebene mitzuwirken und Sachverstand und Einfluss so einzusetzen, dass unsere Alterssicherungssysteme auf gar keinen Fall auf das südeuropäische Niveau abgesenkt werden.
Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VvaG, Washingtonstraße 75, 65189 Wiesbaden, Mail
(06.09.2017)