Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz aus SPD, Grünen, FDP und AfD hat Ende September 2025 ein neues Bestattungsgesetz in Kraft gesetzt. Es hebt die Sargpflicht auf und gestattet zum Beispiel die Beisetzung in einem Tuch oder die Aufbewahrung von Urnen zu Hause. Der Deutsche Natursteinwerkstein-Verband DNV hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht:
Die Koalition in Mainz hat mit dem neuen Bestattungsgesetz tief in die gewachsene deutsche Bestattungskultur eingegriffen. Das Gesetz stellt über Generationen gelebte Werte und Traditionen im Umgang mit Trauer und Tod grundlegend infrage.
„Parteipolitik und Ignoranz haben hier die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft verdrängt“, heißt es seitens der Natursteinbranche. Besonders die Kommunen werden durch die Neuregelungen erheblich belastet: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Friedhöfe als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu unterhalten – auch für den Krisenfall bei Seuchen oder Naturkatastrophen. Die steigenden Kosten tragen sie jedoch allein über Friedhofsgebühren.
Da künftig weniger Bestattungen auf Friedhöfen stattfinden, müssen diese Gebühren weiter angehoben werden. Das trifft vor allem ältere Bürgerinnen und Bürger – ein unsozialer Effekt, den das Gesetz bewusst in Kauf nimmt.
Darüber hinaus widersprechen neue Bestattungsformen wie die Flussbestattung dem Ziel sauberer Gewässer, da Totenasche Schadstoffe enthalten kann. Auch die Aufbewahrung von Urnen in privaten Wohnräumen birgt erhebliche Risiken: Bei Wohnungsauflösungen droht eine würdelose Entsorgung im Hausmüll.
Mit der Abschaffung der allgemeinen Sargpflicht wird die Bestattung zudem zu einem rein technischen Vorgang degradiert. Das untergräbt die jahrhundertealte Friedhofs- und Erinnerungskultur in Deutschland. Bereits bisher konnten religiöse Gemeinschaften gemäß ihrer Riten Ausnahmen beantragen – eine vollständige Aufhebung ist daher weder notwendig noch respektvoll gegenüber der Bestattungstradition.
Zudem ignoriert das Gesetz wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bedeutung des Friedhofs als Ort der Trauerbewältigung und kulturellen Identität. Es schwächt die Bemühungen der Kommunen und der am Friedhof tätigen Gewerke, dieses wertvolle Kulturgut zu bewahren.
Die deutsche Grabmalindustrie wird dennoch ihren Beitrag leisten, indem sie Hinterbliebene weiterhin mit individuell gestalteten Grabmalen und handwerklicher Qualität in ihrer Trauerarbeit unterstützt.
Fazit: Dieses Gesetz gefährdet nicht nur die soziale Balance, sondern auch die kulturelle und ethische Grundlage unseres Umgangs mit dem Tod. Menschen, die an Tradition, kulturelle Werte und religiöses Verständnis gebunden sind, dürfen von der Politik nicht allein gelassen werden.
