Zurückweisung der DIN EN 1469 unter Hinweis auf die Nennmaße der DIN 18516-3 ist nicht möglich
Außenwandbekleidungen aus Naturwerkstein werden nach den Anforderungen der DIN 18 516 Teil 3 geplant und ausgeführt. Werden bei Kontrollprüfungen an den ausgeführten Bauwerken unvermeidbare Toleranzen in den Abmessungen der Fassadenplatten festgestellt, kommt es immer wieder zu Diskussionen, in wieweit Abweichungen von den Nennmaßen zulässig sind.
In der aktuellen DIN 18516-3, Ausgabe 2013-09, wird in Abschnitt 7 darauf hingewiesen, dass die Plattendicke bei Befestigungen nach Abschnitt 5 der Norm (Dornlagerung) und einer Neigung der Platte gegen die Horizontale von α > 60° mindestens 30 mm beträgt.
Die Toleranzen von Fassadenbekleidungsplatten aus Naturwerkstein sind in der unter Ziffer 2.1 aufgeführten DIN EN 1469 geregelt. Nach dieser Norm dürfen die Dicken der Bekleidungsplatten um folgende Grenzabmaße unterschritten werden:
über 15 bis 30 mm Nenndicke: zul. Abweichung ± 10%
über 30 bis 80 mm Nenndicke: zul. Abweichung ± 3 mm
über 80 mm Nenndicke: zul. Abweichung ± 5 mm
Auch die Abweichungen bezüglich der Lage der Ankerdornlöcher sind in DIN EN 1469 geregelt.
Der DNV hat das Prüfamt für Standsicherheit der LGA Zweigstelle Würzburg, welches die technische Entwicklung der Verankerungstechnik und die statischen Berechnungen von Fassadenplatten seit vielen Jahrzehnten maßgeblich beeinflusst, hierzu um eine Stellungnahme gebeten.
In der diesbezüglichen Stellungnahme der LGA wird auf nachstehende Grundsätze hingewiesen (Auszüge aus der Stellungnahme):
– Geometrische Abweichungen von Bauwerken und Bauteilen im Bauwesen sind bei der Bauausführung oder der Herstellung von Bauprodukten nicht zu vermeiden.
– In der DIN 18516-3 wird ausgeführt, dass die Naturwerksteinplatten entsprechend DIN EN 1469 europäisch harmonisiert und geregelt sind.
– Durch den Verweis auf die DIN EN 1469 sind auch die Toleranzen der Norm in die DIN 18516-3 eingeführt. Mängelrügen hinsichtlich von Maßabweichungen von Naturwerksteinbekleidungsplatten sind nur möglich, wenn die zugestandenen Toleranzen der DIN EN 1469 nicht eingehalten sind oder wenn für ein bestimmtes Bauvorhaben vertraglich geringere Toleranzen vereinbart worden sind.
– Eine Zurückweisung der DIN EN 1469 unter Hinweis auf die Nennmaße der DIN 18516-3 ist nicht möglich, da es sich um eine europäische Norm handelt, die auch den Warenverkehr innerhalb der EU tangiert.
Zur Bewertung von Toleranzen von Naturwerksteinbekleidungen in Fassadenbau wird in der Stellungnahme auf die Normen für Toleranzen im Hochbau und die Regelungen der DIN 18516-3 hingewiesen. Danach sind die Toleranzen der DIN EN 1469 zu akzeptieren.
Quelle: DNV
(18.10.2015)