Bisher mussten Staat und Kommunen ihre Einkäufe immer an den billigsten Anbieter vergeben
Böse Zungen sagen, dass die Europäer ihren Markt nach außen abschotten. Befürworter nennen es die Durchsetzung politischer Ziele: in der Europäischen Union gilt seit 2017 ein neues Vergaberecht, das regelt, nach welchen Regeln die Länder und die Städte Waren und Dienstleistungen einkaufen, und das kann künftig auch nach sozialen und Umweltkriterien erfolgen. Bislang war allein der Preis das entscheidende Argument, und damit machte immer das billigste Angebot das Rennen.
Davon profitierten Lieferanten aus Asien.
Derzeit werden zu der nicht mehr so neuen Vorschrift die entsprechenden Richtlinien erarbeitet, dies von der staatlichen Ebene über die Bundesländer bis hinunter zu Städten und Gemeinden. Die neue Situation war auch Thema auf der Messe Stone+tec 2017 in Nürnberg gewesen.
Um nur eine Zahl zu nennen: in der EU macht die öffentliche Beschaffung, also der Einkauf durch den Staat, etwa 18% des Bruttoinlandsprodukts aus. Das entsprach im Jahr 2016 etwa einer Summe von 2600 Milliarden €.
Beim Naturstein geht es vor allem um Wege und Plätze, also Pflastersteine oder Bodenplatten. Aber auch an öffentlichen Gebäuden werden oft Fassaden mit Stein verkleidet.
Künftig kann eine Behörde nun auch andere Kriterien als nur den Preis in Betracht ziehen. Solche Kriterien sind die Bedingungen, unter denen die Menschen in den Herstellerländern arbeiten, oder ob dort bei der Herstellung etwa der Steinwaren die Umwelt nicht über Gebühr belastet wird.
Mit der neuen Regelung haben Lieferanten aus der EU automatisch einen Vorteil. Denn dort wird ständig überprüft, ob die Hersteller die Vorschriften der International Labour Organization einhalten.
Und auch für Umweltbelange gibt es strenge Bestimmungen, die keineswegs nur auf dem Papier stehen.
Denn engagierte Gruppen und Gewerkschaften haben ein wachsames Auge auf die Wirtschaft.
Das heißt im Bezug auf Lieferanten von Naturstein von außerhalb der EU:
* die Transportwege können künftig eine große Rolle bei den Entscheidungen der Beschaffungsämter spielen;
* wer zu seinen Waren eine Zertifizierung vorlegen kann, bekommt einen Vorsprung gegenüber dem Rest der Konkurrenten, die nur den billigen Preis als Trumpfkarte haben.
Jedoch sind solche Zertifizierungen selbst nicht unumstritten. Derzeit laufen in einigen Ländern Verfahren, mit denen der Staat selbst die Siegel benennt, die er akzeptiert.
Damit würde auch hier Klarheit geschaffen.
Das gilt auch für den Bereich von Grabmalen aus Naturstein.
Wohlgemerkt: die Rede ist hier allein von der öffentlichen Beschaffung.
Privatleuten als Käufer bleibt es nach wie vor überlassen, nach welchen Kriterien sie ihre Entscheidungen treffen.
Jedoch hat der Staat eine Vorbildfunktion und sorgt einfach mit dem großen Umfang seiner Einkäufe dafür, dass die Verkäufer sich entsprechend ausrichten.
Webpage aus Deutschland über nachhaltige Beschaffung
(14.06.2019)