Bewerbungen bis 31. Oktober 2019 / Haltbare und widerstandsfähige Materialien sollen verwendet werden
Die Stadt Darmstadt sucht Ideen für ein Mahnmal für die Opfer des Paragraphen 175 StGB. Bis zum 31. Oktober sind Bewerbungen für das zweistufige Auswahlverfahren möglich. Zugelassen sind örtliche, regionale oder überregionale Künstler oder Gruppen. Sie müssen entweder eine handwerkliche Ausbildung oder ein künstlerisches Studium beziehungsweise eine vergleichbare künstlerische Tätigkeit nachweisen.
„Das Mahnmal soll an alle Menschen erinnern, die auf Grund ihrer sexuellen Identität im Namen des Volkes diskriminiert, verfolgt, bestraft, geächtet und sogar getötet wurden“, wie es in den Unterlagen heißt. Das Mahnmal soll im öffentlichen Raum aufgestellt werden, wobei über den Standort noch nicht entschieden ist. Ausdrücklich soll das Objekt laut Ausschreibung „dauerhaft“ sein und Materialien verwenden, die nicht leicht zu beschädigen oder zu zerstören sind.
Der Paragraph 175 geht auf das Jahr 1872 zurück und galt in der Bundesrepublik bis 1994. Er wurde landläufig Schwulenparagraph genannt und stellte sexuelle Handlungen unter Personen männlichen Geschlechts unter Strafe.
In der 1. Stufe des Auswahlverfahrens für das Mahnmal werden aus den Einreichungen 5 Projekte ausgewählt. Das Honorar beträgt hier je 350 € für diese Ausgewählten. Deren Ideen werden „der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt (und es) wird ein Stimmungsbild erhoben“, heißt es in den Unterlagen. Anschließend spricht die Jury eine Empfehlung an die städtischen Gremien aus.
Die endgültige Entscheidung soll im Frühjahr 2020 fallen.
Für die Umsetzung steht eine Summe von maximal 25.000 € brutto (Künstlerhonorar inklusive Material, Transport…) zur Verfügung. Die Kosten für die Herrichtung des Standorts (Sockel etc) übernimmt die Stadt.
(27.08.2019)