Es taucht im neuen Aktionsplan zum Schutz des geistigen Eigentums auf und soll im 3. Quartal 2021 wieder auf die Tagesordnung kommen
Das für die Natursteinbranche enorm wichtige Thema des EU-weiten Schutzes für Nicht-Agrar Produkte hat bei der Kommission in Brüssel in den letzten Jahren wichtige Hürden genommen. Nun findet es sich in ihrem neuen Aktionsplan zum Schutz des geistigen Eigentums.
Gäbe es einen solchen Schutz, dürften Natursteine mit falschen Namen (zum Beispiel: Carrara Marmor, der aus China oder der Türkei kommt) nicht mehr in die EU gebracht und dort unter dieser Bezeichnung verkauft werden.
Beinahe noch wichtiger: das Gleiche würde für gezielt falsch benannte Kunststeine gelten.
Der Reihe nach, die Dinge sind ein bisschen unübersichtlich.
Zunächst: der Parmaschinken zum Beispiel ist geschützt als ein Agrarprodukt, das in einer bestimmten Region nach bestimmtem Verfahren hergestellt wird. Kein anderer Schinken darf sich so nennen – innerhalb der EU, wohlgemerkt. Ein anderes Beispiel von vielen ist der Bordeaux Wein.
Nun gibt es aber auch Produkte, die nicht aus der Welt der Lebensmittel stammen und dennoch sehr bekannt sind, zum Beispiel das Muranoglas, Porzellan aus Limoges, Glas aus Jablonec oder Stahlklingen aus Solingen. Sie haben, wie die obigen Agrarprodukte, einen ebenfalls starken regionalen Bezug.
Jedoch: solche Nicht-Agrarprodukte konnten bisher nur auf nationaler Ebene geschützt werden. Das hieß bisher: der Titel Muranoglas ist zwar weit über die Region um Venedig hinaus bekannt, jedoch nur in Italien geschützt; Entsprechendes gilt für das oben genannte französische Porzellan, das tschechische Glas oder die deutschen Stahlklingen.
Da drängt sich die Frage auf: warum eigentlich sollen Marken aus dem Nicht-Agrarbereich nicht ebenfalls EU-weit schützbar sein? Und, gleich aus der Sicht der Steinbranche ergänzt: warum will man nicht auch Natursteinen, die geologisch einer Region exakt zuzuordnen sind, solch einen Schutz gewähren? Auch hier gibt es auf nationaler Ebene schon den Schutz durch GIs.
Mit dieser Frage hat die Kommission sich seit 2014 beschäftigt.
Das Verfahren war langwierig und mühsam, wie es in Brüssel nun mal ist. Zunächst musste man eine Bestandsaufnahme machen, wieviel nationale GIs es in den – seit dem Brexit nur noch – 27 Mitgliedsländern gibt und was diese Länder von einer Ausweitung des Schutzschirms auf Nicht-Agrar-Produkte halten würden.
Nicht zuletzt waren auch die Fragen nach Aufwand und Ergebnis solcher GIs zu beantworten. Denn solch einen Titel zu erlangen, verlangt von den Antragstellern einen sehr großen Aufwand, bringt also Kosten für die Herstellerfirmen.
Und am Ende müsste juristisch detailliert geregelt sein, wie die Staaten Streitfälle klären würden.
Valerie Marie d’Avigneau von der EU-Kommission brachte uns auf den aktuellen Stand der Dinge. Sie ist bei dieser Brüsseler Behörde in der Generaldirektion (GD) GROW tätig: dort geht es um die Bereiche Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum sowie um kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU).
Kern ist nun der neue Aktionsplan für den Schutz geistigen Eigentums, den die Kommission im November 2020 verabschiedet hat. Darin geht es nicht nur um Bücher, Filme oder Computerprogramme. Bezüglich der GIs heißt es: „Ziel ist, den Schutz für die Agrarprodukte zu stärken und gleichzeitig die Machbarkeit für Nicht-Agrar Produkte auf EU-Ebene in Betracht zu ziehen.“
Das klingt eher zurückhaltend. Valerie Marie d’Avigneau spricht von einer „vorsichtigen“ Formulierung und erklärt die Gründe dafür: „Wir müssen die Vielfalt der Meinungen, die es zu diesem Thema gibt, in Betracht ziehen und die Machbarkeit der verschiedenen Optionen näher betrachten.“
Will heißen: die Kommission will die EU-weiten Gis auch für Nicht-Agrar Produkte, weiß aber noch nicht genau wie.
Was die Vielfalt der Meinungen angeht, die Valerie Marie d’Avigneau anspricht, hatte es von November 2020 bis Januar 2021 auf der Webseite „Have your say“ für alle EU-Bürger und ihre Organisationen die Möglichkeit gegeben, die eigene Meinung zum Thema zu Protokoll zu geben. 70 Einträge wurden registriert, davon einige von Naturstein-Organisationen. Wir haben unten den Link zu dem Rapport darüber angehängt.
Diese Einträge gilt es nun auszuwerten.
Für dieses Jahr hat die Kommission das Thema für das 3. Quartal auf die Tagesordnung gesetzt.
Der Vollständigkeit halber:
Im Jahr 2019 hatte es eine groß angelegte Untersuchung gegeben, unter anderem mit Testkäufern, anhand derer man die Wirkung von Nicht-Agrar GIs überprüfte. Wichtige Ergebnisse waren:
* der Schutzeffekt als solcher stellte sich als geringer als erhofft heraus,
* positiv war jedoch, dass mit Gis die Sichtbarkeit solcher Produkte deutlich erhöht wurde und dass
* die Kunden bereit waren, für solche Produkte mehr zu bezahlen.
Was Zahlen zu den erwarteten Wirkungen angeht, hieß es in der Studie: „Auf längere Sicht, würde ein EU-weiter Schutz für Nicht-Agrarproukte den Handel innerhalb der Gemeinschaft um 4,9 bis 6,6% (37,6 bis 50 Milliarden €) steigern. Abschätzungen sagen, dass ein einheitliches System die Beschäftigung in den Regionen um 0,12 bis 0,14 % steigern und 284.000 bis 338.000 neue Jobs schaffen könnte.“
Im Jahr 2020 hatten sich Juristen bei einem Expertentreffen am deutschen Max-Planck für Innovation und Wettbewerb getroffen. Eines der Ergebnisse war, dass die französischen Gesetze, die es dort zu den nationalen Gis gibt, Vorbilder für eine Übertragung auf die gesamte Gemeinschaft sein könnten.
Action Plan on Intellectual Property
Überblick: Inception Impact Assessment
Juristentreffen am Max-Planck für Innovation und Wettbewerb
(12.02.2021)