In Frankreich haben wieder zwei Steine den Titel einer Geschützten Ursprungsbezeichnung (Indication Géographique) auf nationaler Ebene erreicht: die Kalksteine Pierre du Midi (Oktober 2023) und Pierre de Vianne (Juni 2024). Der Titel bringt insofern Schutz, als von nun an in Frankreich keine anderen Materialien unter diesen Namen auf den Markt gebracht werden dürfen. In der Vergangenheit hatte es häufiger Fälle gegeben, dass etwa Betonstein mit den Namen französischer Sorten versehen oder dass Steine aus dem Ausland auf den französischen Markt gebracht worden waren.
Das ist von nun für die geschützten Sorten verboten. Bereits zuvor hatten der Granit du Bretagne (2017), der Pierre de Bourgogne (2018), die Pierres marbrières de Rhône-Alpes (2019) und der Pierre d’Arudy (2020) den Titel erlangt.
Der Weg dorthin ist aufwändig und teuer, scheint sich aber für die meisten Steinbrüche auszuzahlen. Die Befürworter führen verschiedene Argumente an: Sie reichen von einer deutlichen Image-Aufwertung der Sorten in den Augen der Verbraucher und besseren Chancen bei öffentlichen Aufträgen bis hin zu einer deutlichen Professionalisierung der Branche insgesamt.
Wichtig dabei ist auch, das zeigen die Erfahrungen, dass es schon Ablehnungen gab, etwa für die Sandalen namens Espadrilles Mauléon. Die zuständige Stelle für die Vergabe der Titel ist das Amt für den Schutz Geistigen Eigentums.
Ein Fall aus Schweden zeigt die Ideen, die sich Namensfälscher einfallen lassen: Dort hat sich ein Keramikhersteller für seine Proukte den Namen eine Natursteinregion schützen lassen. Kurios, dass die staatlichen Behörden sich haben über den Tisch ziehen lassen. Aktuell ist eine Klage des Natursteinverbands vor Gericht anhängig.
Zur Klarstellung: diese NATIONALEN Ursprungsbezeichnungen gelten nur national.
Europäische Union
Auf die Ebene der Europäischen Union gelten deren Geschützte Ursprungsbezeichnungen: seit 2023 dürfen Lieferungen aus dem Ausland nicht mehr die in Europa geschätzten Namen tragen (allerdings gilt eine Übergangzeit bis 2025). Neu daran ist, dass dieser Schutz nun auch für Natursteine gelten kann, sofern sie das – auch hier: aufwändige – Antragsverfahren durchlaufen haben.
Bisher galt solch ein EU-weiter Schutz nur für landwirtschaftliche Produkte, etwa Speisen oder Getränke. Nun kann er auch für handwerkliche Produkte in Kraft gesetzt werden, oder, wie gesagt, für Natursteine.
Das gibt uns Gelegenheit, mal um die Welt herumzuschauen, wie es jenseits von Europa um nationale Schutztitel steht.
Indien hat für viele Produkte Schutztitel
Herauszuheben ist Indien, das 2003 ein Gesetz über den Schutz seiner Handwerksprodukte und auch Naturstein in Kraft gesetzt hat. Das 1. geschützte Produkt gab die Richtung vor: bereits 2004 wurde der Darjeeling Tee mit seinem vielen Sorten mit dem Titel versehen. Zuständige Stelle ist das nationale Patentamt.
In der langen Liste gibt es auch eine Kategorie der „Natürlichen Güter“ (Natural Goods), und dort findet man viele Steinsorten, angefangen vom Makrana Marble, berühmt durch das Taj Mahal, oder den Ambaji White.
Neben den Steinsorten als solchen sind auch handwerkliche Steinprodukte geschützt, etwa die Mahabalipuram Skulpturen, die Allagadda Steinmetzarbeiten oder die Varanasi Soft Stone Jali Works, die als Sonnenschutz in Fenster eingebaut werden.
Auch Brasilien hat geschützte Produkte, darunter aber bislang keine Natursteine.
Frankreich (französisch)
Brasilien (portugiesisch)


