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Reiner Krug vom DNV plädiert dafür, dass die Betriebe sich zu dem Thema offensiv ins Gespräch bringen
„Für die Natursteinbranche ist das neue Gesetz höchst interessant, sagt Reiner Krug, Geschäftsführer beim Naturwerkstein-Verband DNV, „die Firmen sollten ihre Fassadenkonstruktionen und ihr Können in der Öffentlichkeit offensiv darstellen.“ Die Rede ist von der steuerlichen Förderung, die Eigentümer von Gebäuden neuerdings unter anderem für Wärmedämmungen an den Fassaden bekommen können, sofern sie selber dort wohnen. Außerdem, so Reiner Krug, zur Vermarktung solcher Arbeiten: „Wer eine Fassadenbekleidung mit Wärmedämmung und Naturstein ausführen lässt, gibt seinem Gebäude einen deutlichen Wertgewinn und ein edles Aussehen.“
Wie üblich ist der Name der Regelung sperrig: „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ (§ 35c Einkommenssteuergesetz). Es gilt zum Beispiel für die Installation einer neuen Heizung, den Einbau von digitalen Steuerungen für den Energieverbrauch oder eben auch für die Wärmedämmung von Innen- und Außenwänden sowie Dachflächen.
Jede dieser Maßnahmen kann mit 20% der Aufwendungen (höchstens 40.000 €) gefördert werden.
Das heißt: 3 Jahre lang kann der Eigentümer die Kosten in seiner Steuererklärung absetzen, im 1. und 2. Jahr mit jeweils 7% (maximal 14.000 €), im 3. Jahr mit höchstens 6% (maximal 12.000 €).
Grundbedingungen für die Förderung sind:
* das Gebäude, an dem die energetische Maßnahme ausgeführt werden soll, muss älter als 10 Jahre sein. Das Gleiche gilt für Wohnungen;
* das Gebäude/die Wohnung wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt;
* die Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden;
* das Fachunternehmen muss die Maßnahme nach einen vorgegebenen Muster bescheinigen und über die ausgeführten Arbeiten eine Rechnung ausstellen.
Dabei sind technische Mindestanforderungen einzuhalten. Sie entsprechen den Werten aus dem KfW-Programm 151/152/430 „Energieeffizient Sanieren“, wie es in der Veröffentlichung „Direkt“ des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) heißt.
Die gesamte Baubranche erhofft sich von dem neuen Gesetz positive Signale sowohl im Blick auf die Auftragslage als auch für den Kampf gegen den Klimawandel. „Wir sind sicher, dass die Sanierungsquote nun steigen wird – und das ist auch dringend notwendig, will Deutschland seine Klimaziele erreichen“, so ZDB-Hauptgeschäftsführer, Felix Pakleppa.
ZDB „Direkt“ (1/2020)
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
(24.03.2020)