Die Ausstellung „70 Jahre Kunst am Bau in Deutschland“ ist wegen Corona nicht zu sehen, jedoch gibt es zum Jubiläum eine Publikation, ein Video und die Webpage des Museums der 1000 Orte

Sighard Gille schuf 1981 für das Hauptfoyer des Gewandhauses Leipzig die 714 m² große Deckenmalerei „Gesang vom Leben“. Foto: Jens Gerber

Beiden deutschen Staaten diente die Förderung als Möglichkeit der Selbstdarstellung

Im Zuge von Corona beinahe untergegangen ist die Ausstellung „70 Jahre Kunst am Bau in Deutschland“, mit der das Bundesministerium des Inneren das Jubiläum begehen wollte. Kurz vor Weihnachten gab es nur eine Pressemitteilung dazu, weil die geplante Wanderausstellung wegen des Lockdowns bislang nicht gezeigt werden kann.

Jedoch: man kann sich auch digital über das Thema informieren. Ein 15-minütiges Video gibt einen allgemeinen Überblick, eine Publikation dazu ist im Buchhandel verfügbar und nicht zuletzt gibt es das virtuelle Museum der 1000 Orte, wo die Kunstwerke dokumentiert werden.

Seit 1950 gibt es diese Aktivität der Regierungen, übrigens gleichermaßen in der DDR und in der BRD. Beiden Staaten diente die Förderung als Möglichkeit der Selbstdarstellung – der östliche Teil Deutschlands wollte mit dem sozialistischen Realismus für sein Gesellschaftsmodell werben, der Westen strebte ein Image von Offenheit und Modernität an.

Der Berliner Künstler Via Lewandowsky entwickelte für den Eingangsbereich des Verteidigungsministeriums das 5 x 10 m große Kunstwerk „Roter Teppich“. Foto: BBR / Volker Kreidler

Bei der Vereinigung 1990 wurde dafür gesorgt, dass auch die Kunst am Bau aus dem Osten erhalten blieb.

Deutsche Vegetation und Blattgold, das an die Inka-Vergangenheit Mexikos erinnert, kombinierte Renate Wolff für ihr Kunstwerk „Große Reise“ in der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt. Foto: BBR / Christian Richters

Durch die Selbstverpflichtung des Bundes werden zwischen 0,5 und 1,5% einer Bausumme für Kunst entweder außen am Gebäude oder in den Innenräumen ausgegeben. Dafür finden Ausschreibungen statt, bei denen es immer ausdrücklich heißt, dass die eingereichten Ideen Bezug nehmen sollen sowohl den jeweiligen Standort als auch auf das jeweilige Bundesministerium, -amt oder -gericht. Auch für Bauvorhaben für Forschungs- und Verwaltungsinstitutionen oder militärische Einrichtungen gilt die Selbstverpflichtung, ebenso im Ausland für Botschaften, Konsulate und Schulen, und dies nicht nur bei Neubauten.

Ziel ist, dass die Künstler mit ihren Arbeiten eine kritische Betrachtung anstellen, also „Fragen aufwerfen“, wie es in dem Video heißt.

Die Anforderungen für Bewerbungen regelt ein Leitfaden.

Video

Webpage des Bundesamtes für Bau und Raumwesen

Die Publikation „70 Jahre Kunst am Bau in Deutschland“ ist im Deutschen Kunstverlag erschienen (ISBN 978-3-422-98617-6).

Für das Reichstagsgebäude realisierte Jenny Holzer eine schwarze Stahlstele mit LED-Anzeige von Reden aus dem Deutschen Bundestag. Foto: BBR / Cordia Schlegelmilch 1953 schuf Hannes Schulz-Tattenpach das Kunstwerk „Aufsteigender Phönix“, das den Eingangsbereich des Bundeshauses in Bonn ziert. Foto: BBR / Cordia Schlegelmilch In Anlehnung an „Aufsteigender Phönix“ von Hannes Schulz-Tattenpach entstand das Signet für die Ausstellung. Quelle: BBR

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(12.01.2021)