Der Gesetzentwurf bietet zwar Bestandschutz für bestehende Anlagen, jedoch dauern für neue Abbaustätten die Genehmigungsverfahren heute schon bis zu 15 Jahre.

Die heimische Rohstoffgewinnung steht unter Druck. Genehmigungsverfahren dauern heute schon bis zu 15 Jahre – und das geplante Natur-Infrastruktur-Gesetz (NatInfG) von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) droht, diese Situation weiter zu verschärfen. Vier führende Verbände der deutschen Rohstoffindustrie lehnen den aktuellen Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form entschieden ab.

Der Kabinettsbeschluss zum Entwurf ist nach mehrfacher Verschiebung derzeit für den 26. August 2026 vorgesehen.

Der Entwurf sieht vor, dem Naturschutz auf rund fünf Prozent der Landesfläche Deutschlands ein überragendes öffentliches Interesse einzuräumen. Zusätzlich soll mit der „Natürlichen Infrastruktur“ eine neue, bis zu 15 Prozent des Landes umfassende Flächenkulisse geschaffen werden. Das kann für die heimische Rohstoffgewinnung gravierende Folgen haben. Denn für sie ist nicht der bundesweite Flächenanteil entscheidend, sondern die konkrete Lage von Lagerstätten oder Betriebsflächen.

Nach Einschätzung der Verbände drohen schwere Folgen: Neben einer weiteren Verlängerung ohnehin langwieriger Planungsverfahren dürfte es in einzelnen Regionen zum faktischen Genehmigungsausschluss für die Rohstoffgewinnung kommen.

Dies stünde im Widerspruch zum erklärten Ziel der Bundesregierung, die heimische Rohstoffgewinnung und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Dabei nimmt die aktuelle Rohstoffgewinnung für mineralische, energetische und fossile Rohstoffe in Deutschland gerade einmal rund 0,04 Prozent der Landesfläche in Anspruch – eine verschwindend kleine Fläche mit enormer volkswirtschaftlicher Bedeutung.

Hinzu kommt: Der Gesetzentwurf sieht eine pauschale Anhebung der Ausgleichszahlungen um 20 Prozent vor. Diese fallen an, wenn ein Eingriff in Flächen der „Natürlichen Infrastruktur“ nicht vollständig vermieden oder durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden kann.

Das würde weitere Kostensteigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bedeuten – zu einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaft ohnehin mit strukturellen Belastungen kämpft.

Für die zentralen Verschärfungen besteht aus Sicht der Verbände weder ein entsprechender Auftrag aus dem Koalitionsvertrag noch eine europarechtliche Verpflichtung. Eine konkrete Regelungslücke, die das zusätzliche überragende öffentliche Interesse für Naturschutz, die neue Flächenkategorie natürliche Infrastruktur und die zusätzlichen Kompensationsbelastungen rechtfertigt, wurde bislang nicht aufgezeigt.

Bestandsschutz – neue Abbauflächen

Die im Kontext des Entwurfs diskutierten Vorschläge, wie beispielsweise ein Schutz für Bestandsanlagen, würde auf neue Rohstoffprojekte nicht zutreffen. Und auch eine Ausnahme für Rohstoffe nach dem EU Critical Raw Materials Act (CRMA) würde der Rohstoffindustrie nicht helfen, da die heimische Rohstoffgewinnung nahezu vollständig nicht unter den CRMA fällt.

Der Entwurf muss deshalb laut den vier Verbänden vor der Kabinettsbefassung grundlegend überarbeitet werden. Sollte er so beschlossen werden, werden die Verbände die Korrektur im parlamentarischen Verfahren weiter einfordern.

Beteiligte Verbände:
* Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (BBS) vertritt als Dachverband die wirtschaftspolitischen Interessen von rund 4.000 vorwiegend mittelständischen Unternehmen mit 145.000 direkt Beschäftigten. Unter seinem Dach sind 25 Verbände organisiert, darunter u. a. die Sektoren Zement, Ziegel, Transportbeton, Betonfertigteile, Fliese, Gips, Kalk, Kalksandstein, Keramische Rohstoffe und Industrieminerale, Kies, Sand und Naturstein, Mineralwolle, Porenbeton und Recycling-Baustoffe.
* Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG)
* Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. (VKS)
* Die Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V. (VRB)

Quelle: Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (BBS)