Laut Vatikan ist in der christlichen Lehre die Einäscherung erlaubt, jedoch nicht das Verstreuen der Asche etwa im Friedwald
Die Kongregation für die Glaubenslehre im Vatikan hat im August 2016 die Instruktion „Ad resurgendum cum Christo“ veröffentlicht, in der es um die Lehre der Kirche zu Verbrennung und dem Umgang mit der Asche geht. Wir stellen hier die Kernsätze kurz dar, weil das Thema von großen Belang für weite Teile der Natursteinbrache ist: die Verbrennung macht das traditionelle Grabmal mit einem großen Grabstein hinfällig, und für das Beisetzen der Asche zum Beispiel in einem Friedwald wird nicht einmal mehr eine Namensplatte gebraucht.
Für die Glaubenskongregation stehen die Auferstehung und die Gemeinschaft der Gläubigen im Mittelpunkt der Überlegungen. Die traditionelle Beisetzung des Körpers sei ein Bekenntnis, dass man an die Wiedererweckung und das Weiterleben des Verstorbenen nach dem Jüngsten Tag glaube.
Der Friedhof sei dafür der richtige Ort, weil der Verstorbene damit in der Gemeinschaft der Gläubigen verbleibe, dass weiterhin an ihn gedacht und für ihn gebetet werde, so die Glaubenskongregation.
Besonders für Zeiträume über Generationen hinweg sei an einem anderen Ort die Gefahr des Vergessen-Werdens groß.
Was die Verbrennung angeht, so ist sie laut Glaubenskongregation erlaubt: „Denn die Einäscherung des Leichnams berührt nicht die Seele und hindert die Allmacht Gottes nicht daran, den Leib aufzuerwecken.“
Allerdings gelte auch hier, dass die Überreste des Toten in der Gemeinschaft zu verbleiben hätten. Die Kongregation verbietet folglich die Aufbewahrung der Asche zuhause. Und mehr: „Um jegliche Zweideutigkeit pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Färbung zu vermeiden, ist es nicht gestattet, die Asche in der Luft, auf dem Land oder im Wasser oder auf andere Weise auszustreuen oder sie in Erinnerungsgegenständen, Schmuckstücken oder anderen Objekten aufzubewahren.“
Ein kirchliches Begräbnis ist im Falle der Verbrennung immer dann zu verweigern, „falls sich der Verstorbene offenkundig aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung und das Ausstreuen der Asche in der Natur entschieden hat“. (pebe)
Instruktion „Ad resurgendum cum Christo“
(02.11.2016)