Update: Das Bundeskabinett hat für 2020/21 eine Unterstützung der Ausbildung in kleinen und mittelgroßen Betrieben beschlossen, sofern diese erheblich von Corona betroffen sind: Sie können 2000 € für jeden Ausbildungsplatz, 3000 € für jeden zusätzlichen Platz beziehungsweise 3000 € für die Übernahme eines Azubis aus einem gefährdeten Betrieb bekommen. Die Richtlinien für Vergabe und Antragstellung werden nun erarbeitet. Der Gesetzentwurf muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat (1, 2).
In unseren vorherigen Newslettern hatten wir unter dem Titel „Anteilige Erstattung der Ausbildungsvergütung“ darauf hingewiesen, dass Betriebe unter bestimmten Bedingungen einen Teil ihrer Zahlungen an das Berufsbildungswerk der Steinmetze und Steinbildhauer (bbw) zurückbekommen können.
Das ist auch in diesem Jahr so, und deshalb hier wieder unser Hinweis: Wer im Jahr 2019 einen Azubi durch die Gesellenprüfung gebracht hat, kann noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Antrag auf diese „Anteilige Erstattung“ stellen.
Die Summe, die zurückgezahlt werden kann, beträgt diesmal 2.550 € pro Azubi.
Das Wie und Wo ist denkbar einfach und wird auf der Webpage des Berufsbildungswerks beziehungsweise in unserem Newsletter erklärt (Verlinkung siehe unten).
Für Betriebe, die sich mit der Antragstellung nicht sicher sind, bietet das bbw auch wieder seinen telefonischen Service: unter 0611/97712-12 beraten die Mitarbeiter gerne.
Nicht vergessen: der allerletzte Termin für eine Antragstellung für 2019 wird am 31. Dezember dieses Jahres sein.
Berufsbildungswerk des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (bbw)
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(25.06.2020)