Einigung im Koalitionsausschuss der Ampelregierung: direkt bedeutsam für die Natursteinbranche ist die Bereitstellung von e-Ladestationen, der beschleunigte Ausbau der Windkraft und die Erhöhung der CO2-Maut

Im 20. Deutschen Bundestag wird es zum 1. Mal eine Ampel-Koalition auf Bundesebene geben. Foto: Kryp / <a href="https://commons.wikimedia.org/"target="_blank">Wikimedia Commons</a>, <a href=" https://en.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons_license"target="_blank">Creative Commons License</a>

Der Koalitionsausschuss der Berliner Ampel hat am 29. März 2023 einen Beschluss vorgelegt, das man als Nachbesserung des Koalitionsvertrages vom November 2021 betrachten kann. Die konkreten Maßnahmen müssen nun in den Bundestag eingebracht und dort beschlossen werden.

Wir haben das Dokument mit 16 Seiten Umfang nach Aspekten überprüft, die für die Natursteinbranche direkt Bedeutung haben könnten:

1) Masterplan Ladeinfrastruktur: flächendeckende Versorgung Deutschlands mit Ladestationen für e-Autos.
Die Firma Bamberger Natursteinwerk hat gerade ihre Ladestationen „eMiliarium“ aus heimischem Granit vorgestellt. Die Produktion der Pfeiler ist auf geringen Verbrauch sowohl von Material als auch von Energie ausgerichtet.
https://www.stone-ideas.com/99212/granit-ladesaulen-bamberger-natursteinwerk/

In dem Dokument der Koalition wird betont, dass sich das Ziel von „15 Millionen vollelektrischen Fahrzeugen bis 2030“ ohne entsprechende Ladeinfrastruktur nicht erreichen lässt. Verschiedene Maßnahmen werden genannt:
* Schnellladepunkte an Tankstellen;
* das Ziel, Ladestationen auch an Wohn- und Gewerbegebäuden zu schaffen, soll „deutlich ambitionierter“ als bisher verfolgt werden;
* es soll eine „Parkplatzauflage für Einzelhandel, Flughäfen, Bahnhöfe etc.“ geben, so dass „binnen fünf Jahren“ solche Anlagen „verbindlich“ bereitgestellt sind;
* die Betreiber der Ladenetze sollen „gesetzlich verpflichtet (werden), ihre Netze vorausschauend auszubauen“, das heißt über die aktuelle Nachfrage hinaus.

2) Förderung der Windkraft. In dem Dokument ist auf Seite 4 die Rede davon, zwecks „Flächenbereitstellung und Verfahrensbeschleunigung für Erneuerbare Energien“ den Handlungsspielraum für Kommunen so zu erweitern, dass sie „auch dann Flächen für Windenergie ausweisen können, wenn die regionalen Planungen in ihrem Gebiet keine Windflächen vorgesehen haben“.
Die Steinbranche könnte neue oder erweiterte Brüche und Blocklager als Standorte für Windanlagen anbieten. In der Schweiz gab es schon Versuche mit Windturbinen in Steinbrüchen. Eine ähnliche Idee gab es aus Brandenburg

3) CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut. In dem Dokument heißt es auf Seite 10: „Zum 1. Januar 2024 werden eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut und ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Infrastrukturgebühr befreit, anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Satzes erhoben.“
Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: „Die Lkw-Mautpflichtgrenze wird zum 1. Januar 2024 abgesenkt, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse in die Gebührenerhebung einbezogen sind. Die technische Umsetzung erfolgt schnellstmöglich.“
Wichtig: „Handwerksbetriebe werden ausgenommen“, heißt es in dem Dokument.

Download des Dokuments

See also:

(30.03.2023)